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   FG Niedersachsen, 08.06.1989 - VI 320/88   

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FG Niedersachsen, 08.06.1989 - VI 320/88 (https://dejure.org/1989,26122)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.06.1989 - VI 320/88 (https://dejure.org/1989,26122)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. Juni 1989 - VI 320/88 (https://dejure.org/1989,26122)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1990, 48
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • FG Düsseldorf, 15.07.1999 - 3 V 3741/98

    Vollziehungsaussetzung; Benennung des Zahlungsempfängers; Zahlungsempfänger;

    Dies gilt um so mehr, wenn die Finanzbehörden sehr viel genauer als der Steuerpflichtige wissen, daß es sich um eine fingierte Firma oder Adresse handelt und wer tatsächlich dahinter steht ( Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 08.06.1989 - VI 320/88 - Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1990, 48 ).

    Zwar ist mit dem Niedersächsischen Finanzgericht ( VI 320/88, a. a. O. ) davon auszugehen, daß die Zumutbarkeitsschwelle überschritten werden kann, wenn die Finanzbehörden sehr viel genauer als der Steuerpflichtige wissen, daß es sich bei der ausländischen Adresse um eine fingierte handelt, dies gilt jedoch nicht, wenn sich dem Steuerpflichtigen Zweifel an der Redlichkeit seines Geschäftspartners nahezu aufdrängen mußten ( vgl. Finanzgericht Bremen, Urteil vom 21.04.1989 - I 81/84 - EFG 1990, 49 ).

  • BFH, 06.04.1993 - XI B 94/92

    Voraussetzungen eines Abzugs von Betriebsausgaben

    Die Benennung des Empfängers muß so genau sein, daß seine Person ohne besondere Schwierigkeiten bestimmt und ermittelt werden kann (BFH-Urteile vom 22.Mai 1968 I 59/65, BFHE 93, 118, BStBl II 1968, 727, und vom 17. Dezember 1980 I R 148/76, BFHE 132, 211, BStBl II 1981, 333; Urteile des Niedersächsischen FG vom 8. Juni 1989 VI 320/88, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1990, 48, und vom 15. Februar 1990 VI 62/88, GmbH-Rundschau - GmbHR - 1991, 136).
  • FG Niedersachsen, 30.07.1996 - XI 431/92

    Versagung des Abzugs von Betriebsausgaben wegen fehlender Benennung des

    Das Risiko, daß sich die ihm gemachten Angaben im nachhinein als unzutreffend herausstellen, kann ihm nicht angelastet werden (vgl. in diesem Sinn bereits Nieders. Finanzgericht, Urteil vom 8. Juni 1989 VI 320/88, EFG 1990, 48).
  • FG München, 11.03.2004 - 5 K 3038/01

    Anforderungen an das Benennungsverlangen; Zumutbarkeit der Überprüfung der

    Die Benennung des Empfängers muss so genau sein, das seine Person ohne besondere Schwierigkeiten bestimmt und ermittelt werden kann (BFH-Urteile vom 22. Mai 1968 I 59/65, BFHE 93, 118, BStBl II 1968, 727, und vom 17. Dezember 1980 I R 148/76, BFHE 132, 211 , BStBl II 1981, 333; Urteile des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 8. Juni 1989 VI 320/88, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1990, 48, und vom 15. Februar 1990 VI 62/88, GmbH-Rundschau - GmbHR - 1991, 136).
  • FG Düsseldorf, 19.07.2001 - 10 K 332/99

    Zumutbarkeit der Empfängerbenennung bei Subunternehmerleistungen;

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